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Freistellungsbescheinigung

Ab dem 01.01.2002 müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen in Deutschland einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der zu zahlenden Rechnung für eine Bauleistung vornehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung für den Bauunternehmer vorliegt.
  • Freistellungsbescheinigung
    auf Anfrage wird zugeschickt.


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      last Update       06.03.2023  

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